Mitarbeiter:innen werben Mitarbeiter:innen • Informationen zur Aktion

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Wir freuen uns sehr, dass Du Dich für unser Programm „Mitarbeiter:innen werben Mitarbeiter:innen“ interessierst! Gerne informieren wir Dich auf dieser Seite über unser Mitarbeiterempfehlungsprogramm sowie die Teilnahmebedingungen, die Du unten findest. 

Um die Prämie zu erhalten, musst Du gemeinsam mit Deiner Empfehlung folgendes Formular ausfüllen: 

MAwerbenMA_092022_Formular

Das von euch Beiden unterschriebene Formular wird anschließend von deiner/deinem Bewerber:in gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht.

Wir freuen uns auf jede Bewerbung! 

Du hast Fragen?

Tina Falkenberg beantwortet sie Dir gerne!

Tel.: +49 160 989 31737

E-Mail: t.falkenberg@altano-gruppe.de

Teilnahmebedingungen des Programms „Mitarbeiter:innen werben Mitarbeiter:innen“

Jede/r volljährige Arbeitnehmer:in der Altano Germany GmbH sowie sämtlicher deutscher Tierkliniken / Tierarztpraxen (vgl: Altano Germany – https://altano-group.vet/kliniken/) hat die Möglichkeit, an dem Programm „Mitarbeiter:innen werben Mitarbeiter:innen“ teilzunehmen und neue Mitarbeitende anzusprechen und für die Altano Gruppe zu gewinnen. Ausgenommen von dieser Möglichkeit sind Geschäftsführer:innen und am Auswahl- und Einstellungsprozess beteiligte Personen. Ebenso ausgeschlossen sind aufgrund zeitlich verkürzter Verweildauer, Werkstudent:innen und Praktikant:innen sowie aufgrund vertraglicher Gehaltsgrenzen Mini-/Midijobber:innen.

Der Erhalt einer Erfolgsprämie ist nach den folgenden Bedingungen möglich:

  • Die geworbene Person darf zuvor in keinem Anstellungs- und / oder Ausbildungsverhältnis mit der Altano Germany GmbH und / oder einer zur Altano Gruppe gehörenden Tierklinik / Tierarztpraxis gestanden haben oder stehen. Es muss sich insoweit um eine/n neue/n Mitarbeiter:in handeln.
  • Die geworbene Person muss zum Zeitpunkt der Bewerbung auf die Empfehlung des werbenden Arbeitnehmers / Arbeitnehmerin hinweisen. Hierfür wird ein Formular „Mitarbeiter:innen werben Mitarbeiter:innen“ zur Verfügung gestellt, welches vollständig ausgefüllt und vom werbenden Arbeitnehmer /Arbeitnehmerin eigenhändig unterzeichnet gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen ist.
  • Es entsteht ein Anspruch auf eine einmalige Erfolgsprämie in Höhe von 2.000,00 EUR brutto, wenn es zu einem Anstellungsverhältnis der geworbenen Person mit der Altano Germany GmbH oder einer zugehörigen Tierklinik / Tierarztpraxis mit folgenden Merkmalen kommt:

a) bestehendes sozialversicherungspflichtiges und unbefristetes Anstellungsverhältnis in Vollzeit oder in Teilzeit mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von mind. 20 Wochenstunden,
b) bestehendes sozialversicherungspflichtiges und befristetes Anstellungsverhältnis als Tierarzt / Tierärztin oder Tiermedizinische/r Fachangestellte/r in Vollzeit oder in Teilzeit mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von mind. 20 Wochenstunden,
und
c) die Probezeit ist seit 4 Wochen erfolgreich beendet,
d) das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht worden,
e) die /der werbende Mitarbeiter:in befindet sich selbst zum Zeitpunkt des Entstehens des Auszahlungsanspruches noch in einem ungekündigten und nicht beendeten Arbeitsverhältnis mit der Altano Germany GmbH oder einer zugehörigen deutschen Tierklinik / Tierarztpraxis.

  • Im Falle des Zustandekommens eines der vorbenannten Anstellungsverhältnisse unter den vorbenannten Voraussetzungen in Teilzeit mit weniger als 20 Wochenstunden beträgt die einmalige Erfolgsprämie 1.000,00 EUR brutto.
  • Die Erfolgsprämie wird nach Vorliegen sämtlicher vorbenannter Voraussetzungen zur Auszahlung fällig und mit der auf das Fälligkeitsdatum folgenden monatlichen Gehaltsabrechnung als einmalige Sonderzahlung abgerechnet und ausbezahlt.
  • Das Programm „Mitarbeiter:innen werben Mitarbeiter:innen“ ist zunächst befristet bis zum 31.12.2024. Bewerbungseingänge finden bis zu diesem Zeitpunkt Berücksichtigung.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.